Welche Änderungen der Einkommensteuer wurden im Frühling beschlossen?
Änderungen bei Abschreibungen, Kirchenbeitrag, Freigrenze zu sonstigen Bezügen.
Änderungen bei Abschreibungen, Kirchenbeitrag, Freigrenze zu sonstigen Bezügen.
Neben den Neuerungen zu den Mindestangaben sind auch weitere Änderungen zu beachten.
Abgrenzungsfragen zur Einkunftsart „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ bei Ärzten.
Von seiner behandelnden Zahnärztin forderte ein Patient die Herausgabe seiner Krankengeschichte, weil er einen Behandlungsfehler vermutete.
Besondere Umsatzgrenzen und Fristen sind zu beachten bei der Registrierkassenpflicht.
Im Sommer 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Selbständige Ärztinnen bzw. Ärzte unterliegen wie andere Steuerpflichtige mit ihren Einkünften der Einkommensbesteuerung. Die freiberufliche Tätigkeit eines Arztes fällt in der Regel unter die sogenannten Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Unter dem Begriff „Ärzte" entsprechend den Regelungen des Einkommensteuergesetzes sind Ärzte im Sinne des Ärztegesetzes oder Zahnärzte im Sinne des Zahnärztegesetzes gemeint. Nicht unter die ärztliche Tätigkeit fallen zum Beispiel jene des Ärztepropagandisten, des Homöopathen ohne abgeschlossenes Medizinstudium oder des Betriebspsychologen.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind z. B.:
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit würden zum Beispiel (Auswahl) gegeben sein bei Einkünften aus einem Dienstverhältnis mit einer Krankenanstalt. Werden Sonderklassegebühren nach dem zur Anwendung gelangenden Krankenanstaltengesetz vom Träger des Krankenhauses im eigenen Namen eingehoben und an den Arzt weitergeleitet, liegen nichtselbständige Einkünfte vor. Gemeinde- (Distrikts-) Ärzte unterstehen hinsichtlich dieser Tätigkeit den dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften der Landesregierung. Auch diese Einkünfte stellen Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit dar.
Stand: 27. Mai 2024