MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2024

Welche Änderungen der Einkommensteuer wurden im Frühling beschlossen?

Welche Änderungen der Einkommensteuer wurden im Frühling beschlossen?

Änderungen bei Abschreibungen, Kirchenbeitrag, Freigrenze zu sonstigen Bezügen.

Wie wurden die Mindestangaben des Dienstzettels erweitert?

Wie wurden die Mindestangaben des Dienstzettels erweitert?

Neben den Neuerungen zu den Mindestangaben sind auch weitere Änderungen zu beachten.

Wann erzielen Ärzte Einkünfte aus selbständiger Arbeit?

Wann erzielen Ärzte Einkünfte aus selbständiger Arbeit?

Abgrenzungsfragen zur Einkunftsart „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ bei Ärzten.

Kostenersatz für Herausgabe der Patientendokumentation?

Kostenersatz für Herausgabe der Patientendokumentation?

Von seiner behandelnden Zahnärztin forderte ein Patient die Herausgabe seiner Krankengeschichte, weil er einen Behandlungsfehler vermutete.

Welche Umsatzgrenzen sind für die Registrierkassenpflicht der Ordination zu beachten?

Welche Umsatzgrenzen sind für die Registrierkassenpflicht der Ordination zu beachten?

Besondere Umsatzgrenzen und Fristen sind zu beachten bei der Registrierkassenpflicht.

Kulturlinks – Sommer 2024

Kulturlinks – Sommer 2024

Im Sommer 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

Kostenersatz für Herausgabe der Patientendokumentation?

Ärztin hält Zahnspange in der Hand

Sachverhalt

Von seiner behandelnden Zahnärztin forderte ein Patient die Herausgabe seiner Krankengeschichte, weil er einen Behandlungsfehler vermutete.

Die Zahnärztin wollte diesem Begehren – entsprechend der nationalen und auch deutschen Vorschrift – nur unter Bedingung des Kostenersatzes nachkommen.

Es erfolgte eine Klage auf eine unentgeltliche Herausgabe der Dokumentation. 

Rechtliche Beurteilung

Die ersten beiden Instanzen gaben der Klage des Patienten statt. Der BGH (Bundesgerichtshof, Deutschland) legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor und dieser führte einerseits aus, dass nationale Vorschriften – die einen Kostenersatz vorsehen – nicht zulässig sind.

Andererseits hat er auch entschieden, dass Patienten ein Recht haben, eine erste Kopie ihrer Daten aus der Patientenakte kostenlos zu erhalten. Diese Informationen umfassen beispielweise Diagnosen, Angaben zu den vorgenommenen Behandlungen sowie auch Untersuchungsergebnisse.

Conclusio

Momentan sehen nationale Rechtsvorschriften die Möglichkeit vor, einen Kostenersatz für Patientendokumentationen zu verlangen.

Es ist jedoch aufgrund dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes davon auszugehen, dass der österreichische Gesetzgeber darauf reagieren wird.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

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