MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2024

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten

Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.

Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?

Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?

Was muss bei der Beschäftigung von Familienangehörigen beachtet werden?

SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“

SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“

SVS fördert proaktiv die eigene Zahnvorsorge mit steuerfreiem Bonus.

Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?

Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?

Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen.

Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig

Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig

Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.

Kulturlinks – Herbst 2024

Kulturlinks – Herbst 2024

Im Herbst 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten

Ordner mit Aufschrift Umsatzsteuer

Als Ärztinnen und Ärzte gelten Personen, welche Tätigkeiten im Bereich der Humanmedizin erbringen. Für Zwecke der Umsatzsteuer sind ärztliche Leistungen grundsätzlich von dieser befreit, wobei hier genau zu prüfen ist, ob die erbrachte Leistung auch als ärztliche Tätigkeit zu werten ist. So gelten entsprechend den Ausführungen in den Umsatzsteuerrichtlinien bestimmte Tätigkeiten, wie unter anderem schriftstellerische, Vortrags- oder auch Lehrtätigkeiten, nicht als Heilbehandlungen und sind dementsprechend nicht von der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung mit umfasst. Auch in Bezug auf ärztliche Gutachten ist auf den Zweck des Gutachtens abzustellen.

Umsatzsteuerpflichtige Gutachten

Nicht von der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung umfasst, ist die Erstellung nachfolgender Gutachten:

  • Verwandtschaftstests (auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft)
  • Gutachten über die Altersbestimmung
  • ärztliche Untersuchungen über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments (Medikamentenstudien)
  • dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen
  • psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken
  • psychologische Persönlichkeitstests im Zusammenhang mit einer Waffenbewilligung
  • verkehrspsychologische Untersuchungen und Stellungnahmen
  • Bescheinigungen für Ansprüche nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
  • ärztliche Gutachten in laufenden Gerichtsverfahren bzw. im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung, wie z. B.
  • ärztliche Gutachten für zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen
  • ärztliche Gutachten über ärztliche Kunstfehler oder Behandlungsfehler
  • ärztliche Gutachten im Zusammenhang mit Invaliditäts-, Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeitspensionen sowie über Leistungen aus Unfallversicherungen
  • ärztliche Gutachten zur Feststellung des Grades einer Invalidität, Berufs- oder Erwerbsminderung

Stand: 27. August 2024

Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

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