MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2024

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten

Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.

Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?

Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?

Was muss bei der Beschäftigung von Familienangehörigen beachtet werden?

SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“

SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“

SVS fördert proaktiv die eigene Zahnvorsorge mit steuerfreiem Bonus.

Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?

Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?

Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen.

Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig

Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig

Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.

Kulturlinks – Herbst 2024

Kulturlinks – Herbst 2024

Im Herbst 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“

Zahnbehandlung

Gesunde Zähne gelten oftmals als Zeichen für Wohlbefinden, Vitalität und Gesundheitsbewusstsein. Um den Vorsorgegedanken in Bezug auf die eigenen Zähne zu stärken, hat die SVS die Aktion „Gemeinsam lächeln“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion erhalten alle SVS-Kundinnen und -Kunden, die im Jahr 2024 zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, einmalig einen steuerfreien Bonus in Höhe von € 100,00.

Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind nur versicherte Personen und mitversicherte Angehörige, die im Zeitraum von 1.1.2024 bis 31.12.2024 zahnärztliche Leistungen beziehen.
  • Der Bonus kann pro Versichertem nur einmalig beantragt werden, wobei weiters auch eine Antragstellung für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen möglich ist.
  • Die Auszahlung des Bonus erfolgt völlig unbürokratisch und ohne Antragstellung auf das Konto, das bei der Anmeldung der Aktion hinterlegt wurde. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die im Rahmen des zahnärztlichen Besuches vorgelegt wurde bzw. im Falle von Privatärzten die bei der SVS eingereichte Honorarnote.
  • Der ausbezahlte Bonus in Höhe von € 100,00 ist völlig abgabenfrei und unterliegt damit weder der Einkommensteuer noch der Sozialversicherung.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Aktion „Gemeinsam Lächeln“ erfolgt über das svsGO-Kundenportal oder die svsGO-App.

Stand: 27. August 2024

Bild: Fokke Baarssen - stock.adobe.com

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