MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe Dezember 2024

Last-Minute Steuertipps

Last-Minute Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Spenden und SV-Ausnahme für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer.

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Betrugsbekämpfung bringt verschärfte Strafbestimmungen für Scheinunternehmen.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Die wichtigsten neuen Werte der Sozialversicherung für 2025.

Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen

Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen

BMF widmet sich in Frage-Antwort-Katalog häufig gestellten Fragen zum Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz.

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Partnerschaftsbonus bringt € 1.000,00 bei gemeinsamer Kinderbetreuung.

Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer

Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer

Bereiten Sie Ihren kommenden Weihnachtsurlaub gut vor, um auch tatsächlich die notwendige Erholung sicherzustellen.

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Richterhammer

Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil I (in Kraft getreten mit Juli 2024) dem abgabenrechtlichen Betrug widmet und vorwiegend Änderungen im Finanzstrafrecht bewirkt. Teil II (in Kraft getreten mit September 2024) des Gesetzes wurde vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und adressiert den gewerblichen Sozialbetrug. Nachfolgend die wesentlichen Highlights.

Teil I Betrugsbekämpfungsgesetz

Ausstellung und Verwendung von Scheinrechnungen

Kernstück des neuen Gesetzes ist die Schaffung einer Sanktionsbestimmung (Finanzordnungswidrigkeit), welche auf die Ausstellung und Annahme von Scheinrechnungen abzielt. Strafbar nach dem neuen Tatbestand ist, wer mit Vorsatz für abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher oder Aufzeichnungen Belege verfälscht, falsche oder unrichtige Belege herstellt oder verfälschte, falsche oder unrichtige Belege verwendet, um einen Geschäftsvorgang vorzutäuschen oder dessen wahren Gehalt zu verschleiern. Die neu geschaffene Finanzordnungswidrigkeit sieht Geldstrafen bis € 100.000,00 vor. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Änderungen beim Verkürzungszuschlag

Abgabenbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen bei Nachforderungen einen 10%igen Verkürzungszuschlag festsetzen, wenn begründeter Verdacht eines Finanzvergehens vorliegt. Wird der Zuschlag entrichtet, so tritt Straffreiheit ein. Der Verkürzungszuschlag war bis dato auf jene Fälle beschränkt, bei denen die Abgabennachforderung für ein Jahr € 10.000,00 und in Summe € 33.000,00 nicht überstieg. Im Rahmen der Neuregelung wurde die jährliche Betragsgrenze von € 10.000,00 gestrichen, sodass die Nachforderung nur mehr in Summe € 33.000,00 nicht übersteigen darf.

Teil II Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz

Auch im Rahmen des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes kam es zu umfangreichen Änderungen. Stellvertretend hierfür sind die Einbindung des AMS als Kooperationsstelle, die Ausweitung und Erfassung von Tatbeständen in der Sozialbetrugsdatenbank sowie die Erweiterung der Definition des Scheinunternehmens zu nennen.

Stand: 26. November 2024

Bild: CreativeIMGIdeas - Adobe Stock.com

MAG. OTTO KREMSER Steuerberatung GmbH work Währinger Gürtel 134 A-1090 Wien Österreich work +43131954370 fax +431319146323 http:/www.kremser-steuer.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369