Wie Sie als angestellter Arzt mit der Arbeitnehmerveranlagung 2023 Geld vom Finanzamt zurückholen!
Steuertipps, die sich lohnen können.
Steuertipps, die sich lohnen können.
Ergänzungen zum Thema Heilbehandlung wurden vorgenommen.
Jährlichen Valorisierung der Familienbeihilfe.
Neue Konsultationsvereinbarung gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen.
Nach gewissenhafter Interessenabwägung ist eine Mitteilung des Arztes im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege vertretbar und auch geboten.
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
Kulturlinks – Frühling 2024
Sachverhalt
Grundsätzlich unterliegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Hilfspersonen über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten Geheimnisse der Verschwiegenheitspflicht.
Die Kundgebung eines ärztlichen Befundes an die zuständige Führerscheinbehörde, um die Verletzung Dritter als Verkehrsteilnehmende aufgrund der Fahruntauglichkeit des Klägers zu vermeiden, kann im Einzelfall gerechtfertigt sein.
Rechtliche Beurteilung
Im gegenständlichen Fall hat es der OGH für zulässig erachtet, die Führerscheinbehörde zu informieren, wenn der Patient bewusstlos und mit erheblichem Restalkohol in eine Krankenanstalt eingeliefert wird und der Verdacht einer Alkoholkrankheit besteht. Auch konnte von einer ernstzunehmenden Gefahr anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund der Alkoholkrankheit des Patienten ausgegangen werden, da dieser auch nebenberuflich als Rettungswagenfahrer tätig war und sich stets unkooperativ verhielt.
Aus Sicht der Ärzte bestanden im vorliegenden Fall schwerwiegende Hinweise auf eine krankheitsbedingte Bewusstseinsstörung. Nach Entlassung des Patienten gegen Revers übermittelte die Krankenanstalt den Befund an den Amtsarzt – zur Überprüfung der Kfz-Tauglichkeit.
Nach gewissenhafter Interessenabwägung ist eine Mitteilung des Arztes im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege vertretbar und auch geboten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Durchbrechung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht das einzige Mittel darstellt, um eine konkrete Gefahr abzuwenden. Den behandelnden Ärzten ist jedoch kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen.
Stand: 26. Februar 2024