Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?
Anpassungen durch die aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien
Anpassungen durch die aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien
Steuertipps, die sich lohnen können
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant
Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung
Die aktuelle Wartung der Lohnsteuerrichtlinien bringt Ergänzungen zur Rechtsmeinung der Finanz
Klagebegehren mangels Kausalität des Behandlungsfehlers abgewiesen
Kulturveranstaltungen - Frühling 2023
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2023 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0 – 5 Jahre | € 320,00 |
6 – 9 Jahre | € 410,00 |
10 – 14 Jahre | € 500,00 |
15 – 19 Jahre | € 630,00 |
20 Jahre oder älter | € 720,00 |
Stand: 23. Februar 2023