MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe September 2024

Umsatzsteuer: Was ändert sich bei der Kleinunternehmerbefreiung?

Umsatzsteuer: Was ändert sich bei der Kleinunternehmerbefreiung?

Erhöhung der Umsatzgrenze, vereinfachte Rechnungsausstellung, auch für Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten.

Neue BMF-Information zum suspendierten DBA mit Russland

Neue BMF-Information zum suspendierten DBA mit Russland

BMF bestätigt uneingeschränkte Besteuerung im Verhältnis zu Russland.

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.

Anpassung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch

Anpassung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch

EU-Richtlinie bewirkt eine Anpassung der Größenkriterien im UGB.

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2024

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2024

Bis Ende September gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges zu beachten.

Mit einer Planungsrechnung zu mehr Erfolg im nächsten Jahr!

Mit einer Planungsrechnung zu mehr Erfolg im nächsten Jahr!

Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

Anpassung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch

Geldscheine

Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden Kapitalgesellschaften anhand der drei Größenkriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse sowie Mitarbeiterzahl in Kleinstkapitalgesellschaften, Kleine, Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaften eingeteilt. Durch einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission werden ab dem 1.1.2024 die beiden Größenkriterien Bilanzsumme und Umsatzerlöse um jeweils 25 % angehoben. Dies soll für viele Unternehmen eine Reduktion der Prüfungs- und Berichtspflichten bewirken.

Voraussichtliche Schwellenwerte

Die Richtlinie der EU-Kommission räumt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Anpassung der Schwellenwerte eine Bandbreite ein. Ausgehend von den bisherigen Schwellenwerten des § 221 UGB führt die von der EU-Kommission festgelegte Erhöhung um 25 % zu einer Anpassung der Größenklassen im voraussichtlich nachfolgenden Ausmaß:

  Bilanzsumme in € bisher Bilanzsumme in € NEU Umsatzerlöse in € bisher Umsatzerlöse in € NEU
Kleinstkapitalgesellschaft bis 350.000,00 bis 450.000,00 bis 700.000,00 bis 900.000,00
Kleine Kapitalgesellschaft 0,35 - 5 Mio. 0,45 -6,25 Mio. 0,7 -10 Mio. 0,9 – 12,5 Mio.
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 5 – 20 Mio. 6,25 – 25 Mio. 10 – 40 Mio. 12,5 – 50 Mio.
Große Kapitalgesellschaft über 20 Mio. über 25 Mio. über 40 Mio. über 50 Mio.

Anwendbarkeit

Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Den Mitgliedstaaten wird seitens der EU allerdings das Wahlrecht eingeräumt, die neuen Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 anzuwenden.

Maßgeblich für die Einstufung in die jeweilige Größenklasse ist die Einordnung des Unternehmens in den beiden vorangegangenen Jahren. Die finale Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen des österreichischen UGB hat durch das Bundesministerium für Justiz zu erfolgen und ist aktuell noch ausständig.

Stand: 27. August 2024

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