MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe Jänner 2025

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten.

Wann unterliegen Gewinnausschüttungen der Pflichtversicherung?

Wann unterliegen Gewinnausschüttungen der Pflichtversicherung?

VwGH bestätigt GSVG-Beitragspflicht von Gewinnausschüttungen.

Kleinunternehmerpauschalierung – wer kann davon profitieren?

Kleinunternehmerpauschalierung – wer kann davon profitieren?

Bei welchen Betrieben sollte die Anwendung der Kleinunternehmerpauschalierung geprüft werden?

Erhöhung des fiktiven Unternehmerlohns im Rahmen der Forschungsprämie

Erhöhung des fiktiven Unternehmerlohns im Rahmen der Forschungsprämie

Überarbeitung der Forschungsprämienverordnung bringt eine Erhöhung des fiktiven Unternehmerlohns.

Praxistipp: Lohnsteuerauskunft

Praxistipp: Lohnsteuerauskunft

Verpflichtende Auskunftspflicht des Finanzamts bei Lohnsteuerfragen.

Tipps zur Personalkostenplanung

Tipps zur Personalkostenplanung

Personalkosten sind in vielen Unternehmen ein großer Kostenblock.

Kleinunternehmerpauschalierung – wer kann davon profitieren?

Euro-Scheine und Prozentzeichen

Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, welche Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielen und ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln (Kleinunternehmerpauschalierung). Findet die Kleinunternehmerpauschalierung Anwendung, so betragen die pauschal ermittelten Betriebsausgaben 45 % der Betriebseinnahmen (höchstens € 24.750,00) bzw. 20 % der Betriebseinnahmen bei Dienstleistungsbetrieben (höchstens € 11.000,00). Neben den pauschal ermittelten Betriebsausgaben können weiters noch Sozialversicherungsbeiträge, das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 % der Kosten für betrieblich genutzte Netzkarten für Massenbeförderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu. Ob ein Betrieb als Dienstleistungsbetrieb gilt, wird durch die dazu ergangene Verordnung geregelt.

Anpassungen für das Jahr 2025

Die Kleinunternehmerpauschalierung knüpft indirekt an die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer an. Die Anknüpfung an die Umsatzsteuer bewirkt, dass auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen der Einkommensteuer ab 1.1.2025 die erhöhte Bruttoumsatzgrenze (analog zur Umsatzsteuer) von nunmehr € 55.000,00 gilt. Die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer bleibt auch dann anwendbar, wenn auf die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer verzichtet wird oder eine andere Umsatzsteuerbefreiung (z. B. Ärzte oder Versicherungsvertreter) dieser vorgeht.

Anwendungstipp

Ob die Kleinunternehmerpauschalierung im Vergleich zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder zur Basispauschalierung steuerlich vorteilhaft ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Vor allem bei Tätigkeiten, welche nur wenige Ausgaben generieren, wie Vortragende, Autoren oder kleine produzierende Betriebe, ist die Kleinunternehmerpauschalierung allerdings häufig die bessere Wahl der Ergebnisermittlung.

Stand: 17. Dezember 2024

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