MAG. OTTO KREMSER
Steuerberatung GmbH

Steuernews für Klienten

Artikel der Ausgabe Juni 2024

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“.

Wie ist der Handwerkerbonus geregelt?

Wie ist der Handwerkerbonus geregelt?

Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2024 und 2025.

Wie ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Reparaturdienstleistungen geregelt?

Wie ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Reparaturdienstleistungen geregelt?

Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 10%.

Betriebsübergaben: Erleichterungen durch das Grace-Period-Gesetz

Betriebsübergaben: Erleichterungen durch das Grace-Period-Gesetz

Neue Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung in der Bundesabgabenordnung.

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben.

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Tipps zum Innovationsmanagement in KMU

Tipps zum Innovationsmanagement in KMU

Für langfristiges Wachstum sind Innovationen im Unternehmen wichtig.

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

Stromkabel und Geldscheine

Neue Selbständige, die im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2023 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.825,00) nicht erreicht.

Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt zum 1.6.2024. Nachträgliche Sachverhaltsänderungen haben keinen Einfluss auf den Anspruch.

Der Energiekostenzuschuss wird in Höhe von € 410,00 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2024 auf dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben. Auch für Selbständige, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG versichert sind, gibt es einen Zuschuss für 2023 und eine Nachzahlung für 2022.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Jiri Hera - stock.adobe.com

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